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Praxis für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde</br>Martin N. Radwan   , Windhagen

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Pfusch

Initiative gegen den Pfusch in der Zahnheilkunde

Verehrte Patienten,

dies ist die Seite der Initiative „Schluss mit Pfusch in der Zahn(un)heilkunde, die für Sie als Betroffene erstellt wurde. Warum ?!

Genau wie viele andere brennende Themen unserer Zeit – so z.B. die Überbevölkerung, der Pflegenotstand, Verschmutzung der Umwelt und Weltmeere, Kindesmisshandlungen, Vergewaltigungen, rituelle Beschneidungen, Tierquälerei, Ausbeutung der Natur, Steuerverschwendung, mangelnde Bildung, Rechtsradikalismus, der Fachkräftemangel u.v.m. – so ist auch die im Folgenden beschriebene tabuisierte und von der Politik ignorierte Problematik ein drängendes Thema in unserer Gesellschaft: Der Pfusch in der Zahnheilkunde.

An dieser Stelle muss vorangeschickt werden, dass alle hier gemachten Äußerungen und Behauptungen entweder auf öffentlich zugänglichen Studien und klinischen Untersuchungen, oder auf selbst gemachten Beobachtungen, Untersuchungen oder Beweisen beruhen, und damit Ausdruck meiner freien Meinungsäußerung sind. Dies ist notwendig, um mich rechtlich abzusichern.

Es ist uns ein Anliegen, das Augenmerk von Politik, Standesvertretungen, gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und der Justiz auf das seit Jahrzehnten ignorierte und verschwiegene Problem zu richten, das in all der Zeit unendlich viele gesundheitliche Folgeschäden und unnötige teure Folgebehandlungen in Milliardenhöhe gekostet hat.
Und weder die Politik und Krankenkassen, noch unsere eigenen Standesvertretungen scheinen ein Interesse zu haben, daran etwas zu ändern.
Wir brauchen daher eine breit angelegte öffentliche Aufklärung aller Bürger und eine Diskussion über das Thema.

Welche verantwortlichen Stellen bisher in der Sache informiert wurden und welche Antworten und Reaktionen wir bisher bekamen, können Sie in dem sehr lesenswerten Dokument Wer hat was gewusst erfahren.

Was ist die Initiative „Schluss mit Pfusch in der Zahn(un)heilkunde“ ?

2019 hat sich ein offener Zusammenschluss von Zahnärzten, zahnärztlichen Gutachtern und Zahntechnikermeistern als Initiative gegründet, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, gegen den nachweisbaren Pfusch öffentlich Stellung zu beziehen und Lösungsansätze zu bieten. Als verantwortungsbewusste Zahnärzte und Zahntechniker können wir es mit unserem Berufsethos und unserem Gewissen nicht vereinbaren, zu diesen offensichtlichen Missständen weiterhin zu schweigen und tatenlos dabei zuzusehen, während Patienten weiterhin Körperverletzungen und Verstümmelungen ausgesetzt werden, was die Solidargemeinschaft zudem pro Jahr mehrere Milliarden Euro kostet.
Hier wird seit Jahren in fortgesetzter Weise in einer unglaublich hohen Anzahl von Fällen das Recht der Patienten auf eine mängelfreie und richtlinienkonforme zahnärztliche Behandlung verletzt.

Was bedeutet das finanziell ?

Jeder Behandlungsfehler wird bzw. wurde bereits von den Krankenkassen und von Ihnen – also der Solidargemeinschaft – bezahlt. Die mangelhafte Behandlung führt jedoch zwangsweise wieder zu Beschwerden und Folgebehandlungen, die dann wieder von Ihnen und den Krankenkassen bezahlt werden müssen.
Wir müssen hier von eine großangelegten Verschwendung von Mitteln der Solidargemeinschaft sprechen, die immer weiter fortschreitet.
Je schlechter und fehlerhafter gearbeitet und behandelt wird, desto eher und sicherer verschaffen sich die Zahnärzte die Folgeaufträge von morgen.

Was bedeutet das juristisch ?

Jeder Zahnarzt arbeitet eigenverantwortlich und muss sich über die Folgen seines Handelns im Klaren sein. Er muss die Qualität seiner Behandlung selbst überprüfen, bewerten und beurteilen, ob sie mit den gültigen Behandlungsrichtlinien in Einklang zu bringen sind.
Hier existieren teilweise sehr genaue Vorgaben und (überprüfbare !) Parameter, man spricht davon, dass eine Leistung richtlinienkonform erbracht werden muss.
Erst dann – so lauten die Abrechnungsrichtlinien – ist eine Abrechnung der Leistung über die gesetzliche Krankenversicherung gestattet.
Rechnet ein Zahnarzt eine nicht richtlinienkonform erbrachte Leistung trotzdem ab – und die Abrechnung geschieht immer unter Vorsatz – so ist juristisch sogar die Frage zu stellen, ob es sich dann um einen Abrechnungsbetrug handelt.
Es bleibt den Fachleuten vorbehalten, diese Frage qualitativ und vor allem quantitativ zu beantworten.

Wie kommen wir zu dieser Behauptung ?

Als engagierte Zahnärzte und Zahntechniker mit unterschiedlicher Anzahl an Berufsjahren stellen wir seit Anbeginn unserer beruflichen und mit sehr hohem Anspruch versehenen Tätigkeit bei allen Patienten – unabhängig von ihrem Versicherungsstatus – teilweise gravierende Behandlungsfehler und massive Verstöße gegen die Behandlungsrichtlinien fest, die bei den Patienten zu unendlich vielen gesundheitlichen Folgeschäden geführt haben.
Wir müssen feststellen, dass sich viele Zahnärzte nicht im Mindesten an vorgegebene Qualitätskriterien, Behandlungsrichtlinien und Prozessprotokolle halten, die von den Universitäten oder wissenschaftlichen Fachgesellschaften aufgestellt wurden.
Die Behandlungsmängel und Fehler ziehen sich unserer Ansicht nach quer durch alle Disziplinen der Zahnheilkunde.
Eine Aufstellung der beobachteten Behandlungsfehler und Behandlungsmängel finden Sie im Dokument Liste aller festgestellten Behandlungsfehler.

Belegt wird das neben zahlreichen klinischen und außerklinische Studien und Untersuchungen zu der Problematik auch durch unzählige dokumentierte Röntgenbilder, Scanbilder und Modelle, die aufgrund der Menge der festgestellten Behandlungsfehler nur noch den Schluss zulassen, dass eine mängelfreie Behandlung der Patienten in allen Teilgebieten der Zahnheilkunde nicht mehr gewährleistet ist.

Gestützt wird diese Behauptung auch durch viele Gespräche mit Professoren, Gutachtern und absichtlich nicht genannten Dentallaboren, sowie durch eigene Beobachtungen und Untersuchungen.
Dieser skandalöse Befund ist seit vielen Jahren ein Dauerzustand, der sich in absehbarer Zeit auch nicht ändern wird, solange sich die Strukturen und Arbeitsbedingungen nicht ändern.

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, dass ein deutsches Staatsexamen, ein Doktortitel und ein Praxisschild ein Garant für gute und mängelfreie zahnärztliche Behandlung sein müssten, muss man sich mit der traurigen Realität auseinandersetzen, dass dem keinesfalls immer so ist.
Die unwiderlegbaren Beweise dafür liegen seit Jahren auf dem Tisch und werden jeden Tag mehr.
Die meisten der verursachenden Zahnärzte und Zahnärztinnen sind in Fachkreisen seit langem bekannt, die Leidensgeschichten der Patienten ebenfalls. Jedoch dürfen beide aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden.

Ein Beispiel:

Wir beobachten im Bereich der Endodontie (Wurzelbehandlungen), dass annähernd 90% aller Wurzelbehandlungen, die wir bei Patienten diagnostizieren, allein röntgenologisch bereits mangelhaft ausgeführt wurden. Wir haben daher eine spezielle Datei angelegt, die dies mit unzähligen Röntgenbildern belegt.
Es ist statistisch anzunehmen, dass diese hohe Fehlerzahl nicht nur auf unseren Praxisstandort begrenzt ist, sondern in jeder Praxis in Deutschland eine gewisse Zahl nachzuweisen ist.
Rein rechnerisch bedeutet das, dass bei ca. 62.000 Zahnarztpraxen in jeder Praxis mit einer durchschnittlichen Patientenanzahl von 2000 Patienten mindestens 100 Fälle bekannt und nachweisbar sein müssten. Das ergäbe in Deutschland eine Zahl von 5,6 Millionen insuffizienter Wurzelbehandlungen.
Auch der medizinische Dienst der Krankenkassen MDK bestätigt in einer Auswertung ebenfalls, dass die höchsten Behandlungsfehler im Bereich der Wurzelbehandlungen liegen und die Dunkelziffer als sehr hoch anzunehmen ist, da nicht jeder Behandlungsfehler vom Patienten erkannt werde.
Der MDK erfasst auch nur die Fälle, in denen sich Patienten an ihre Krankenkassen wenden. Insofern bleibt die Gesamtzahl der Behandlungsfehler in Deutschland nach wie vor im Dunkeln.

Selbst bei der KZBV wird man mir Recht geben müssen, dass man angesichts einer solch hohen Zahl nicht mehr verharmlosend von „bedauerlichen Einzelfällen“ sprechen kann.

Begünstigt wird die Situation durch mehrere Faktoren, die Sie im Dokument Ursachen nachlesen können.
Der schwerwiegendste Faktor ist m.E. die Tatsache, dass es im Bereich der Zahnheilkunde überhaupt keine Kontrollen der Qualität oder der Behandlungsergebnisse gibt.
Wir Zahnärzte können (fast) machen, was wir wollen und was wir für richtig halten. Wir sind frei von jeglicher Kontrolle. Und so sehen auch leider viele der Behandlungsergebnisse aus.

Noch nie in meiner Praxisgeschichte wurde ich gefragt oder überprüft, wie die Qualität meiner Wurzelbehandlung ist und ob ich die notwendigen Behandlungsschritte einhalte.
Das entspräche auch nicht unserem „Berufsverständnis“ eines freien und selbständigen Zahnarztes.

Warum werden wir Zahnärzte eigentlich nicht kontrolliert ? Warum sollen wir eine Ausnahme bilden ? Sind wir Zahnärzte denn so unantastbar oder unfehlbar ? Sind wir als Leistungserbringer denn so viel anders, besser oder fehlerfreier als Menschen in anderen Berufsparten ?

Überall in unserer Gesellschaft werden dort, wo dem Kunden oder Verbraucher evtl. Gefahr an Gesundheit oder Leben drohen könnte, Kontrollen durchgeführt.
Angefangen von der „Frittenbude an der Ecke“ bis hin zu Hygienekontrollen in der Gastronomie, in der fleischverarbeitenden Industrie, der Automobilbranche (TÜV), bei den Airlines, selbst das Kettenkarussell oder die Schiffschaukel auf dem Jahrmarkt wird kontrolliert.

Die Gesamtsicht der Sachlage führt uns zu einem Katalog von Maßnahmen und Forderungen an die Politik und an die Krankenkassen, die Sie im Dokument Forderungen einsehen können.

Eine sehr begrüßenswerte Entwicklung hat sich im Pflegewesen ergeben, wo es jetzt den sogenannten „Pflege-TÜV“ gibt, bei dem die Qualität der Pflegeleistung kontrolliert wird.

Wenn wir Zahnärzte in qualitativer Hinsicht ein reines Gewissen haben und nichts zu verbergen haben, dürfte es seitens der zahnärztlichen Standesvertretungen eigentlich keine Einwände gegen intensive Qualitätskontrollen geben. Im Gegenteil, wir müssten sie begrüßen, da dies in der Öffentlichkeit als vertrauensbildende Maßnahme und Willen zur Transparenz wahrgenommen werden würde.

Dies führt uns zum Thema „Lösungswege“ und zum Stichwort Ergebniszertifizierung in der Zahnheilkunde.

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